Die Regierung hat in der neuen Verordnung die Maßnahmen zur Lockerung ab 19.05.2021 veröffentlicht. Leider sind dort für den Golfsport einige Maßnahmen/Verbote nicht klar/unmissverständlich geregelt.
Fakt ist:
Alle Golfspieler dürfen den Golfplatz nur betreten wenn, der/die Golfer(in) geimpft, getestet oder genesen ist.
IMPFUNG:
- Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
TESTS:
- PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
- Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
- Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.
- Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot.
Genesung:
Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.
Es ist überall, neben der Einhaltung des Sicherheitsabstandes, FFP2-Maskenpflicht.
Ausgenommen davon sind die tatsächliche Ausübung des Sports, sprich auf der Driving-Range, dem Putting-Grün und am Platz.
Einzel – und Gruppenunterricht ist wieder wie gewohnt möglich und erlaubt. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch auch beim Unterricht den Abstand einzuhalten und eine FFP2 Maske zu tragen.
Wir wünschen ALLEN ein schönes Spiel und helft bitte mit, dass ALLE gesund bleiben!