Sehr geehrte Mitglieder
– 6. Novelle der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Verordnung
gültig ab 02.05.2021
ab 01.04.20201 gibt es aufgrund der Covid-Situation leider wieder eine Verschärfung, jedoch dürfen die Golfanlagen geöffnet bleiben.
Die Verordnung gilt in Wien / NÖ / Burgenland vorerst bis 10.04.2021.
Wien / Niederösterreich / Burgenland
Spielen am Platz: erlaubt mit 1:1 Regel (nur Person aus 1 Haushalt + 1 Einzelperson.)
Unterricht mit dem Pro: nur 1 Haushalt
Gruppenunterricht: VERBOTEN
ALLE anderen Bundesländer:
Spielen am Platz: erlaubt max. 4 Personen aus 2 Haushalten
Unterricht mit dem Pro: erlaubt mit Personen aus 1 Haushalt (Sicherheitsabstände, FFP2 Masken, etc.)
Gruppenunterricht Jugend bis 18J. erlaubt
Präventionskonzept u. Contact-Tracing vorgeschrieben.
Alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt (die Aktualität von 48 bzw. 72 h ist also nun doch nicht notwendig). Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
Gruppenunterricht Erwachsene: VERBOTEN
Bitte achtet auf die Vermeidung von Menschenansammlungen am Putting-Green, vor dem Clubhaus und vor dem Ballautomaten.
- Distanzregelung 20m2/Person
- bitte weiterhin die 2-Meter Abstandsregel beachten
Abschließend wollen wir darauf hinweisen, dass wir unsere Informationen so sorgfältig als möglich zusammenstellen und an euch übermitteln, jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit oder Haftung seitens des Vereins daraus abzuleiten ist.