Eine komische Vorstellung: Auf der Drivingrange steht der Golfprofessional und unterrichtet seine Schüler. Daneben einige Körbe mit Rangebällen, diverse, teils technische Hilfsmittel UND eine Registrierkasse…
Seit dem 1. Januar 2016 könnte sich dieses Szenario so oder zumindest ähnlich aber tatsächlich in der Realität abspielen, denn es gelten neue steuerrechtliche Bestimmungen!
Wer einen Jahresumsatz von 15.000,- EUR überschreitet und dabei Barumsätze (dazu gehören auch Kreditkarten- und Bankomatumsätze!) von 7.500,- EUR und mehr macht, ist jetzt verpflichtet, zur Einzelerfassung der Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden.
Für jede Barzahlung ist seit dem 1. Januar 2016 ein Beleg zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Der Kunde/Schüler wiederum sollte auf seine Mitwirkungspflicht gegenüber der Finanzverwaltung hingewiesen werden und seinen Beleg bis zum Verlassen der Golfanlage bei sich führen.
Weitere Infos und eine Registrierkassenlösung zu Sonderkonditionen in der Member Zone!