Lockerungen auf den Golfplätzen ab 19.05.2021

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Ab 19.05.2021 ist die langersehnte Lockerung geplant, und es gibt auch erfreuliche Nachrichten für ALLE Golfer.

Details werden wir sofort nach Einlangen der neuen Verordnung bekanntgeben, hier die wichtigsten Inhalte der Aussendung BM Gesundheit:

Outdoor-Sportstätten:
  • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
  • Bei Kontakt- Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.
ALLE Sportstätten:
  • jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19 Beauftragte/n ernennen.
  • Die Veranstaltungsregelung (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher/innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
  • Sperrstunde ist 22:00 Uhr
Veranstaltungen: (Golfturniere, Testtage)
  • FFP2-Maske
  • Zutrittstests
  • Registrierungspflicht
  • An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen max. 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor)
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.(siehe Veranstaltungsregelung Alle Sportstätten)
  • KEINE Gastronomie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
  • Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n Covid-19 Beauftragten ernennen.
Golfunterricht:

Einzelunterricht – noch nicht bestätigt – wieder mit mehreren Haushalten möglich
Gruppenunterricht – noch nicht bestätigt – für Kinder/Jugendliche/Erwachsene erlaubt.

Alles unter Einhaltung der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen, wie FFP2Maske und 20m2 pro Spieler, jedoch nicht bei der eigentlich Sportausübung.

Sobald es neue Details gibt, werden wir diese sofort veröffentlichen und alle Mitglieder informieren.

Bundesministerium

Euer PGA of Austria Team

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