Infos zum Golfspiel und Golfunterricht im Lockdown ab 03.11.2020

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Sehr geehrte Mitglieder,
leider ist es nun aufgrund der hohen Infektionszahlen zu einem weiteren Lockdown gekommen. Wir wollen euch kurz informieren welche Regelungen ab Dienstag, 03.11.2020, nach Inkrafttreten der neuen Covid-19-Verordnung für Österreich im Golfsport bis auf weiteres gelten. Wir möchten uns an dieser Stelle beim ÖGV für den großartigen Einsatz bedanken! Über weitere Änderungen werden wir Euch natürlich informieren!

Golflehrer und Playing Professionals:

Für Golflehrer ist Einzelunterricht unter Einhaltung der Abstandsvorschriften im Lockdown erlaubt, von Gruppenunterricht ist jedoch abzuraten. Wie Corona-konformer Golf-Unterricht aussieht, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Erlaubt ist das Betreten von Sportstätten durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen gemäß § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien. Die Sportler haben zu Betreuern und Trainern sowie Vertretern der Medien einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Auf der Anlage

Beim Aufenthalt in sämtlichen Innenräumen, zB. im Sekretariat oder Pro-Shop des Golfplatzes, herrscht im Lockdown MNS-Pflicht.

Turniere sind im Lockdown verboten, das private Spiel in 4er Flights ist erlaubt. Driving-Range und die Übungsanlagen dürfen geöffnet bleiben. Wie bereits bekannt, ist die Sportstätte kurz vor Beginn der Abschlagzeit zu betreten (5 min) und unmittelbar nach Beendigung des Spiels zu verlassen.

WICHTIGE INFO zur Instruktorenausbildung TERMINVERSCHIEBUNG

Der Instruktor-Ausbildungskurs wurde nun für 2020 abgesagt und auf den 16. – 21.01.2021 verschoben. Der Kurs wird – sofern behördlich erlaubt – in einer Veranstaltung abgehalten und die Prüfung wird voraussichtlich Anfang/Mitte Februar 2021 erfolgen. Weitere Infos dazu folgen!

INFO zum INDOOR Training:

Wie euch bereits bekannt ist, wurden in den letzten Tagen seitens der Bundesregierung verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona Pandemie verordnet. Dies betrifft auch den Sport und Spitzensport. Daher sind wir verpflichtet, euch über einige wichtige Maßnahmen und Vorschriften informieren.

Der Golfsport ist zusammen mit 162 Golfclubs und seinen über 100.000 Mitgliedern bis jetzt ohne nachgewiesene Infektionen und somit vorbildlich durch diese Covid-19 Krise gekommen. Es ist das größte Bestreben des ÖGV, auch weiterhin Infektionen durch oder beim Golfsport durch weitreichende Hygienekonzepte und -maßnahmen zu verhindern. Unser gemeinsamer Umgang mit der aktuellen Situation kann bzgl. des weiteren Umgangs mit dem Sport und dem damit verbundenen gesetzlichen Maßnahmen ausschlaggebend sein.

Daher ersuchen wir euch eindringlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Indoor- und Outdoor-training einzuhalten, umsichtig zu handeln und kein Risiko für euch selbst oder euer Umfeld darzustellen.

Entsprechend der letzten Verordnung des BM für Sport wird Spitzensportlern ermöglicht, dem Training unter Einhaltung eines Abstandes von mind. 1 Meter auch Indoor nachzugehen. Dieser Abstand ist gegenüber allen Personen und permanent einzuhalten, ebenso ist durch Betreuer, Trainer, Medienvertreter etc. eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Auch wenn die gesetzliche Formulierung wie bereits im März diesen Jahres eher weitreichend scheint, wurden wir vom BM für Sport angehalten, den Kreis der auch zum Indoor-Training berechtigten AthletInnen möglichst gering zu halten. Es freut uns jedoch berichten zu können, dass weitaus mehr AthletInnen als noch zu Beginn des Jahres zum Training berechtigt werden.

Daher ist es bis auf weiteres nur für die folgenden LeistungssportlerInnen möglich auch Indoor zu trainieren:

  1. Playing Professionals (und auch nur, soweit sie aktiv sind bzw. 2020 Turniere außerhalb von Österreich bestritten haben)
  2. SpielerInnen auf der Long List des ÖOC für die Spiele in Tokio 2021
  3. Olympia-Kader Amateure
  4. ÖGV Nationalkader A, B und Futures

Die entsprechende Namensliste werden wir an das BM für Sport weiterleiten.

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