Golfplätze sind ab 17.11.2020 gesperrt und auch Golfunterricht untersagt

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Ab 17.11.2020 sind wir aufgrund der Verordnung der Bundesregierung bis vorerst 06.12.2020 im 2. Lockdown.

Das bedeutet neben zahlreichen Maßnahmen u.a.für den Handel und die Gastronomie auch ein STOPP für den Golfsport. Für die Golfplätze gilt ein Betretungsverbot. Somit ist nicht nur das Spielen für die vielen Amateure nicht mehr möglich sondern auch der Unterricht für die Golflehrer ist bis auf weiteres nicht möglich und untersagt.

Einzige Ausnahme sind SpitzensportlerInnen.

§ 9. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt.
(2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen gemäß § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien. Die Sportler haben zu Betreuern und Trainern sowie Vertretern der Medien einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten; für Betreuer, Trainer und Vertreter der Medien gilt § 6 sinngemäß.

Sobald es Neuigkeiten oder Lockerungen gibt werden wir diese sofort veröffentlichen und unsere Mitglieder informieren.

Bis dahin bleibt bitte ALLE zu Hause und vor allem GESUND.

Euer PGA of Austria TEAM

Bundesgesetzblatt

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