Änderung der 3.COVID Massnahmenverordnung ab 08.11.2021

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PGA of Austria Platzhalter

Sehr geehrte Mitglieder,

Zur letzten aktuellen Maßnahmenverordnung gibt es wesentliche Änderungen, die mit 08.11.2021 in Kraft treten.

Das Wichtigste:

Sportstätten
§ 7. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 – BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist nur unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen zulässig.
(2) Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten darf Kunden nur einlassen, wenn diese einen 3G „neu“ 2G-Nachweis vorweisen.
(3) Der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Die vollständige Fassung der “Änderung der 3. Covid-Maßnahmenverordnung können

SIE HIER DOWNLOADEN >>>

Konsolidierte Fassung

Rechtliche Begründung

Herzlichen DANK an den österreichischen Golfverband für die Informationen!

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