Information Trainingsbeginn 20.04.2020

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Steve Gröbner
Steve Gröbner

Liebe Mitglieder!

Wie ihr sicherlich aus den Medien vernommen habt,  wurde eine Verordnung des Sozialministers erlassen, welche eine „Ausnahmeregelung für Spitzensportler vom COVID-19 Maßnahmengesetz“ regelt.

Wichtig ist die Hervorhebung der gesetzlichen Kriterien. Spitzensportler müssen:

  1. sportliche Tätigkeit beruflich ausüben
  2. daraus Einkünfte erzielen
  3. bereits an internationalen Wettkämpfen im Sinne des § 3 Z5 BSFG 2017 teilgenommen haben

Aufgrund dieser Vorgaben, hat der Österreichische Golfverband dem Bundesministerium jene SpielerInnen genannt, welche für die Longlist des ÖOC für Olympia 2020 genannt wurden und/oder SpielerInnen der First- und Second-Level Touren im Jahr 2020 sind.

Zu betonen ist, dass es um eine Ausnahme für Spitzensportler und nicht für Profisportler generell handelt.

Die vom Bundesministerium bestätigten Sportler wurden bereits direkt vom ÖGV informiert.

Wir ersuchen daher alle Mitglieder, die vom ÖGV nicht über einen Trainingsstart am 20.04. informiert wurden, noch bis zum 01.05. abzuwarten, bis sie ihr Training auf den Golfplätzen wieder aufnehmen. Wir verstehen natürlich, dass die Freude auf die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes groß ist, bitten jedoch um Verständnis, dass dieses Ersuchen eurem Schutz und dem Schutz der von euch genutzten Golfanlagen dient.

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