3.COVID-19 MASSNAHMENVERORDNUNG

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PGA of Austria Platzhalter

Sehr geehrte Mitglieder,

vor Kurzem ist die “3.Covid-Maßnahmenverordnung, gültig vorerst von 01. – 30.November 2021″ erschienen.

Ebenfalls gab es eine “Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19 – Maßnahmengesetzes.

Striktere Maßnahmen gibt es betr. “Ort der beruflichen Tätigkeit”

Ort der beruflichen Tätigkeit § 9. (1)

Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern. (2) Abs. 1 gilt auch für das Betreten auswärtiger Arbeitsstellen gemäß § 2 Abs. 3 letzter Satz des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, bzw. § 2 Abs. 7 letzter Satz des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG), BGBl. I Nr. 70/1999, mit Ausnahme solcher im eigenen privaten Wohnbereich. Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen dürfen auswärtige Arbeitsstellen nur betreten, wenn sie einen 3G-Nachweis vorweisen und in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. (3) Der Inhaber eines Arbeitsortes mit mehr als 51 Arbeitnehmern hat einen COVID-19- Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. (4) Im Hinblick auf das Tragen einer Maske und die Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr können in begründeten Fällen über diese Verordnung hinausgehende, strengere Regelungen vorgesehen werden.

Wir empfehlen dringend, ab 1.11.2021 auch diese Regelung in Ihren Vereinen/Betrieben ausnahmlos umzusetzen und schriftlich zu dokumentieren! Mit verstärkten Kontrollen vor Ort und ev. empfindlichen Strafen ist durchaus zu rechnen.

BGBLA_2021_II_441_3 Covid Maßnahmenverordnung_27102021_FIE

 

BITTE unbedingt einhalten und GESUND bleiben.

Euer PGA of Austria TEAM

Herzlichen Dank an den österreichischen Golfverband für den Einsatz und die Informationen.

 

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